Naturstein

  1. Wenn nicht besondere Lieferungen in einem/ununter­brochenen Werk­stück extra vereinbart sind, bedeutet auch das Auf­teilen in mehrere Einzel­teile keinen Mangel.
  2. Bei in Sandstein, Kalkstein, Marmor etc. vorkommenden Nestern, Tongallen oder Kohle­ein­sprengungen können Ausb­esserungen in Form von Vierungen oder Über­spachte­lungen durchgeführt werden. (DIN 18332 / 2.6.2 und / 2.6.3)
  3. Natur­stein­material unterliegt in Farbe und Struktur natur­bedingten Schwan­kungen. Es wird von uns möglichst passend ausgewählt.
    Abweichungen, wie sie in der Natur des Steins liegen (wie z.B. Adern, Poren, natürliche Ein­lagerungen, offene Stellen, kleinere Flecken) bleiben vor­behalten und sind kein Grund zur Bean­standung.
  4. Dement­sprechend (wie unter Punkt A/3) können auch aus­ge­händigte Hand­muster vom später gelieferten Stein abweichen.
  5. Farbliche und strukturell-/design­bedingte Unterschiede zwischen Stufen zu Boden­platten und zu Sockel­leisten sind aufgrund unter­schiedlicher Produktions­verfahren und unter­schiedlicher Schicht­aus­beutung des Natursteins nicht immer ganz zu vermeiden, und zulässig.
  6. Wir verarbeiten bei Verlege­arbeiten nur genormte Trass­zemente und gewaschene Sande. Trotzdem können unter gewissen Bedingungen Aus­blühungen sichtbar werden. Es handelt sich hierbei um Aus­scheidungen von wasser­löslichen Substanzen aus Untergrund bzw. Verlege-Mörtel (organisch sowie anorganisch), die wir nicht zu verant­worten haben.

Kunststein

  1. Die Zusammen­setzung der Materialien Agglo, Reko, Beton­werk­stein und Waschbeton erfolgt durch Fachleute und mit großer Sorgfalt. Trotzdem sind Farb­abweichungen, Korn­verschiebungen sowie farblich auf­fallende Fremd­körper, bedingt durch das Natur­material, möglich und liegen außerhalb unseres Verant­wortungs­bereiches.
  2. Die Fertigungs­verfahren von Beton­werk­stein- und Wasch­beton­treppen­stufen und -boden­platten sind unter­schiedlich. Farb- und Struktur­schwankungen sowie Auf­treten von Poren sind daher, gleicher Mischungs­zusammen­setzung voraus­gesetzt, zulässig.
    Hierzu gehören auch Farb­schwankungen innerhalb des gleichen Zuschlag­materials, die durch das natur­bedingte Vorkommen gegeben sind. (DIN 18333 / 2.22.4)
    Umwelt- und speziell witterungs­bedingte Fertigungs­ein­flüsse können ebenfalls zu Farb­irrita­tionen und Porosität führen, ohne eine Verant­wortlich­keit des Produzierenden erkennen zu lassen.
  3. Unsere hand­werklich hergestellten Beton­werkstein- und Wasch­beton­produkte sind größtenteils in reiner Handarbeit hergestellt. Daher müssen speziell auf diesem Gebiet Maß­toleranzen (in punkto Gerad­linigkeit, Eben­flächigkeit und Maßgenauig­keit) von bis zu 8mm akzeptiert werden, sofern diese Teile nicht nachträglich gesägt oder gefräst wurden.
  4. Die Punkte Naturstein 4 und 6 finden auch hier Anwendung.